Impfungen – Mythen und Fakten
Mythos: Das Durchmachen der Krankheit fördert die Entwicklung des Kindes.
Tatsache: Ein Ammenmärchen. Eine Impfung stärkt das Immunsystem des Kindes, eine Krankheit belastet es. Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die zeigen würde, dass sich nicht geimpfte Kinder geistig oder körperlich besser entwickeln als geimpfte.
Mythos: Zu viele Impfungen und Mehrfachimpfstoffe belasten zu stark das Immunsystem eines kleinen Kindes.
Tatsache: Impfstoffe enthalten nur einige wenige Millionstel Gramm eines Antigens. Das ist weniger an Fremdeiweiß als ein Kind schon nach einer Mahlzeit im Blut hat. Schon ein Kuss der Eltern oder der Großeltern kann dem Baby weit mehr Keime verabreichen als eine Impfung.
Mythos: Impfungen fördern Allergien.
Tatsache: Es gibt heute in der Tat mehr Impfungen und auch mehr Allergien. Ob das eine jedoch mit dem anderen zusammenhängt, ist nicht belegt. In der DDR, wo fast alle Kinder geimpft wurden, gab es kaum Allergien. Nach der Wende nahmen die Allergien auch im Osten zu, während gleichzeitig die Impfraten sanken.
Mythos: Wozu impfen, wenn es auch wirksame Medikamente gibt?
Tatsache: Mit Antibiotika lassen sich nur Bakterien bekämpfen, gegen Viren ist die Medizin auch heute noch weitgehend machtlos.
Mythos: Es gibt auch Ärzte, die vom Impfen abraten.
Tatsache: Das stimmt zwar. Doch die WHO und praktisch alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften für Kinderheilkunde, Immunologie, Infektionskrankheiten und Mikrobiologie sprechen sich weltweit einheitlich für das Impfen aus.
Quelle: www.kindergesundheit.de
Für sie ist ein umfassender Schutz besonders wichtig / Studie: Nebenwirkungsrisiko nicht höher
(pgk) Sollten sehr kleine Frühgeborene geimpft werden? Ist das nicht gerade für sie eine unnötige zusätzliche Belastung? Manche besorgten Eltern sind zögerlich, zumal Impfgegner immer wieder
vor einem vermeintlich erhöhten Impfrisiko für die Frühchen warnen. Doch das ist falsch: Wie eine neuere Studie belegt, sind extrem kleine Frühgeborene keinem höheren Impfrisiko als andere
Neugeborene ausgesetzt. Impfungen sind vielmehr gerade für diese Kinder besonders wichtig, weil sie anfälliger für schwerwiegende Infektionskrankheiten sind.
So tritt die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) der noch immer verbreiteten Vermutung klar entgegen, es gebe nach Impfungen von Frühgeborenen gravierende
Nebenwirkungen. Sie bezieht sich dabei auf die Ergebnisse einer bundesweiten Erhebung, die Birgit Ziegler und Professor Hans-Michael Straßburg von der Universitäts-Kinderklinik Würzburg ausgewertet
haben. Darin wird anhand der Daten von 216 Frühgeborenen der Geburtsjahrgänge 2004 bis 2006, die alle ein Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm aufwiesen, belegt, dass Frühchen Impfungen in der Regel
gut vertragen.
In Deutschland werden heutzutage bis zu 50.000 Kinder pro Jahr zu früh geboren; darunter befinden sich rund 6.000 sehr kleine Frühgeborene, die vor der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) zur Welt
kommen. Da viele Organe dieser auch häufig lange nach der Geburt noch geschwächten Kinder nicht vollständig ausgereift sind, wird immer wieder geraten, den Umfang an Impfungen zu reduzieren und die
Zeitabstände von Impfungen zu verlängern, um das Immunsystem zu schonen. Dass dies jedoch nicht notwendig ist, kann nunmehr mit wissenschaftlichen Daten belegt werden.
Im Gegenteil – gerade für extrem kleine Frühgeborene sind nach Meinung von Experten Impfungen vor allem deshalb anzuraten, weil gerade diese Gruppe von Kindern besonders anfällig für
schwerwiegende und zum Teil auch gefährliche Erkrankungen wie Haemophilus influenzae Typ b und Pertussis (Keuchhusten) sind. Gravierende Impf-Nebenwirkungen, die gerade bei Frühgeborenen immer wieder
vermutet werden, treten dagegen kaum auf. So wurden laut Studie schwerere Nebenwirkungen – wie zum Beispiel Abfall der Sauerstoffsättigung und Verlangsamung der Herzaktion – lediglich bei 1,1 Prozent
aller geimpften Frühgeborenen vorübergehend festgestellt. 20 Prozent der geimpften frühgeborenen Kinder hatten nach Einschätzung der Eltern nach der Impfung leichte Lokalreaktionen, Fieber und
Schlafstörungen. Diese leichteren und meist ungefährlichen Nebenwirkungen können jedoch auch bei normal geborenen Kindern auftreten. Bei sehr unreifen Frühgeborenen (Geburt vor der vollendeten 28.
SSW) kann eine Überwachung der Atmung nach der Impfung sinnvoll sein.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 1996, dass Frühgeborene ab einem Alter von zwei Monaten alle Impfungen erhalten sollen wie andere Kinder auch. Die Studie zeigt, dass diese
Empfehlung auch umgesetzt wird: Fast alle Frühchen erhalten die empfohlenen Basisimpfungen. 97,5 Prozent bekommen die Grundimmunisierung (mit Sechsfachimpfstoff). Die ab elf Monaten empfohlene
MMR-Erstimpfung erhalten 95 Prozent, 68 Prozent werden gegen Windpocken, 68,8 Prozent gegen Meningokokken geimpft.
Fazit der Studienleiter: Auf Impfungen Frühgeborener sollte auf keinen Fall verzichtet werden. Die Erstimpfungen würden zurzeit konsequent in fast 100 Prozent durchgeführt. Bei den
Nachimpfungen allerdings sehe es nicht ganz so gut aus. Dort sei Handlungsbedarf, um die Risikogruppe der Frühgeborenen umfassend zu schützen.
Quelle: www.drk.de
Zuckerwasser nimmt Babys den Schmerz beim Impfen
(pgk) Wenn die nächste empfohlene Impfung für das Baby ansteht, schaudert es viele Eltern schon, denn meist wird der kleine Piks mit heftigem Schreien und Strampeln quittiert. Und
Papa und Mama tut das Herz weh, wenn sie sehen, dass ihr Kind Angst hat. Dabei gibt es offenbar einen einfachen Trick, um dem Kind Leid zu ersparen, haben US-amerikanische Forscher herausgefunden:
Eine Zuckerlösung kann Säuglingen den Schmerz bei Impfen nehmen.
Bekommen Säuglinge vor der Impfung eine Zuckerlösung (24-prozentig, Haushaltszucker) zu trinken, haben sie weniger Schmerzen an der Impfstelle als Impflinge, die nur Wasser erhalten, belegten die
Wissenschaftler aus Pennsylvania mit ihrer Studie. Der schmerzreduzierende Effekt machte sich sogar bei einer Impfserie aus drei Injektionen bemerkbar.
In die Studie – veröffentlicht in der Zeitschrift Pediatrics 121, 2008, S. 327 – wurden 83 Kindern im Alter von zwei und vier Monaten einbezogen. Alle Säuglinge wurden dreimal
geimpft: zunächst mit einem Fünffach-Impfstoff, drei Minuten später gegen Hib (Haemophilus influenzae Typ b) und nach weiteren zwei Minuten gegen Pneumokokken. 38 Kinder erhielten vor der Impfserie
eine 24-prozentige Zuckerlösung (Saccharose), die anderen 45 nur Wasser als Placebo. Alle Babys bekamen zusätzlich ihren gewohnten Schnuller zur Beruhigung.
Ergebnis: In der Gruppe mit Zuckerlösung waren die Schmerzen nach jeder Injektion geringer als in der Placebo-Gruppe. Beurteilt wurden die Schmerzen anhand einer Skala von
0 bis 5 Punkten, wobei zum Beispiel Schreien, Strampeln und Mimik als Gradmesser dienten.
Kurz nach Ende der Impfserie waren die Schmerzreaktionen bei den mit Zuckerlösung versorgten Säuglingen sogar fast auf null gesunken, während sie in der Placebo-Gruppe noch deutlich registriert
werden konnten. Nach Angaben der Wissenschaftler bewirkte die Gabe der Zuckerlösung einen um rund 80 Prozent geringeren Schmerz.
Warum der Zucker schmerzlindernd wirkt, wird in der Studie nicht erklärt. Doch ist seit längerem bekannt und wurde auch in anderen Experimenten belegt, dass Zucker als Energieträ-ger für das Gehirn
Substanzen aktiviert, die unter anderem schmerzlindernd wirken. Gleichwohl, raten die Forscher abschließend, zusätzlich zur Zuckerlösung auch die bewährten Maßnahmen beim Impfen anzuwenden oder durch
ein Elternteil anwenden zu lassen: nämlich den Säugling eng halten, streicheln und ablenken.
Quelle: www.dgk.de
Seit dem 1. April 2007 sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist zunächst eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO). Sie wird von Experten gebildet, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beruft. Die STIKO tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen, um insbesondere Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen für Deutschland zu erarbeiten und Vorgaben zur spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen zu erstellen.
Auf Basis dieser Empfehlungen der STIKO zur Durchführung von Schutzimpfungen legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV fest.
In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Jeder kann selbst entscheiden, ob er sein Kind impfen lässt. Es wird jedoch allen Eltern geraten, ihre Kinder impfen zu lassen, da selbst harmlos erscheinende Kinderkrankheiten schwerwiegende Komplikationen auslösen können.
Einen Überblick über die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Impfungen erhälst du hier. Weitere Informationen findest du auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesauschusses
http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/schutzimpfungen/uebersicht/
Impfung gegen | Indikation | |
Diphtherie | Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. | |
Haemophilus influenzae Typ b (Hib) |
Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. | |
Hepatitis B (HB) | Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. | |
Masern | Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff. Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem o.g. Impftermin erfolgt die Impfung mit 9 Monaten. | |
Mumps | Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff. | |
Pertussis (Keuchhusten) |
Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat | |
Pneumokokken (Lungenentzündung) |
Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff | |
Poliomyelitis (Kinderlähmung) |
Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. | |
Röteln | Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff | |
Tetanus | Zur Grundimmunisierung Impfung im Alter von 2, 3 und 4 Lebensmonaten sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat | |
Varizellen (Windpocken) |
Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres. |
(pgk) Die Ständige Impfkommision (STIKO) plädiert in ihren aktuellen Empfehlungen dafür, auch Kinder ab sofort zweimal gegen Windpocken (Varizellen) zu impfen. Bei älteren Kindern soll die zweite Impfung nachgeholt werden.
Bisher wurden in Deutschland Kinder zwischen 11 und 14 Lebensmonaten nur einmal gegen Windpocken geimpft, es sei denn, es wurde ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und
Varizellen angewendet. Dieser Impfstoff wird stets zweimal gegeben. Erst ab einem Alter von 13 Jahren war es empfohlen, den Varizellen-Einzel-Impfstoff zweimal im Abstand von 4 bis 6 Wochen zu
verabreichen.
Nun hat sich gezeigt, dass auch bei Kindern eine zweifache Impfung bessere Schutzwirkung zeigt, denn nach einmaliger Impfung kam es gelegentlich dennoch zu Windpocken-Erkrankungen. Die zweite
Impfung soll also dazu beitragen, Durchbruchserkrankungen im Kindesalter zu verhindern. Der beste Zeitpunkt für die zweite Impfung ist laut Angaben der STIKO das Alter von 15 bis 23 Monaten, die
Impfung kann zeitgleich mit der zweiten Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht werden. Beide Impfungen können entweder mit Einzel- oder mit Kombinationsimpfstoffen durchgeführt werden
(MMR + V oder MMRV). Und die STIKO rät außerdem, bei Kindern und Jugendlichen, die bisher nur eine Varizellen-Impfung erhalten haben, die zweite Impfung nachzuholen.
Quelle: www.drk.de